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DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DRITTE
(GEGENPARTEIEN, BEHÖRDEN, GERICHTE, DRITTPERSONEN)


 

Anwaltskanzlei Knapp untersteht der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht (Anwaltsgeheimnis) und hat keine Informationspflicht gegenüber Dritten (Gegenparteien, Behörden, Gerichten, Drittpersonen). 

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