DATENSCHUTZERKLÄRUNG FÜR DRITTE
(GEGENPARTEIEN, BEHÖRDEN, GERICHTE, DRITTPERSONEN)
Anwaltskanzlei Knapp untersteht der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht (Anwaltsgeheimnis) und hat keine Informationspflicht gegenüber Dritten (Gegenparteien, Behörden, Gerichten, Drittpersonen).